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   OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07   

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OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,14292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.02.2009 - 5 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,14292)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Februar 2009 - 5 LA 155/07 (https://dejure.org/2009,14292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anerkennung eines Dienstunfalls: Anscheinsbeweis bei einer Achillessehnenruptur eines 47-jährigen Polizeibeamten beim Dienstsport

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 31 Abs. 1 S. 1 BeamtVG; § ... 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; Zur Anerkennung einer Achillessehnenruptur als Dienstunfall (hier verneint); Auschluss des Anscheinsbeweises bei Möglichkeit einer Vorschädigung als alleinige Ursache für den Körperschaden
    Darlegungs- und Beweislastverteilung bei einem Dienstunfall eines Beamten; Anforderungen an die Darlegung an den Zulassungsgrund nach § 124a Abs. 4 S. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Definition des Dienstunfalls i.S.d § 31 Abs. 1 S. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)

  • Judicialis

    BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1
    Zur Anerkennung einer Achillessehnenruptur als Dienstunfall (hier verneint); Auschluss des Anscheinsbeweises bei Möglichkeit einer Vorschädigung als alleinige Ursache für den Körperschaden: Anerkennung; Anscheinsbeweis; Dienstunfall; Ursache, wesentliche; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 22.01

    Dienstunfall; Unfallfürsorge; Ursachenbegriff; Gelegenheitsursache;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Gelegenheitsursachen in diesem Sinne sind gegeben, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung eines akuten Erscheinens nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 = ZBR 1989, 57; Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2008 - 5 LA 23/07 - Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 -).

    Dem Beamten sollen dagegen diejenigen Risiken verbleiben, die sich aus anderen als dienstlichen Gründen, insbesondere aus persönlichen Anlagen, Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2002, a.a.O.).

    Zwar kann die Teilnahme am Dienstsport nach der Rechtsprechung nur dann als Gelegenheitsursache und damit als nicht ursächlich im Sinne des Dienstunfallrechts angesehen werden, wenn ein anlagebedingtes Leiden - also vorliegend eine Vorschädigung der Achillessehne - feststeht und der eingetretene Körperschaden dem individuellen Lebensschicksal des Beamten und damit seinem Risikobereich zuzurechnen ist, weil die schadhafte Sehne jederzeit auch außerhalb des Dienstes bei einer im Alltag vorkommenden Belastung hätte reißen können; entscheidend ist in diesen Fällen, dass dem schadhaften Zustand der Achillessehne die wesentliche Bedeutung für den Riss zukommt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 = NVwZ-RR 2002, 761, zitiert nach juris Langtext, Rn.11; Beschl. v. 8.3.2004 - BVerwG 2 B 54.03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).

    Denn das Verwaltungsgericht ist rechtsfehlerfrei bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass der Kläger als Beamter den vollen Beweis für das Vorliegen eines Dienstunfalls zu erbringen hat, was bedeutet, dass er den Beweis für das Vorliegen eines Dienstunfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit führen muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 = NVwZ-RR 2002, 761, zitiert nach juris Langtext, Rn.18 m. w. N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Die Richtigkeitszweifel müssen sich auch auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zur Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 - BVerwG, Beschl. v. 10.3.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Beweises (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1962 - BVerwG VI C 39.60 -, BVerwGE 14, 181 ; Urt. v. 11.6.1964 - BVerwG II C 188.61 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 3, S. 11 ; Urt. v. 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 = NJW 1982, 1893 f., zitiert nach juris Langtext, Rn. 18; Beschl. v. 11.3.1997 - BVerwG 2 B 127.96 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Gelegenheitsursachen in diesem Sinne sind gegeben, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung eines akuten Erscheinens nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 = ZBR 1989, 57; Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2008 - 5 LA 23/07 - Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 -).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Zwar kann die Teilnahme am Dienstsport nach der Rechtsprechung nur dann als Gelegenheitsursache und damit als nicht ursächlich im Sinne des Dienstunfallrechts angesehen werden, wenn ein anlagebedingtes Leiden - also vorliegend eine Vorschädigung der Achillessehne - feststeht und der eingetretene Körperschaden dem individuellen Lebensschicksal des Beamten und damit seinem Risikobereich zuzurechnen ist, weil die schadhafte Sehne jederzeit auch außerhalb des Dienstes bei einer im Alltag vorkommenden Belastung hätte reißen können; entscheidend ist in diesen Fällen, dass dem schadhaften Zustand der Achillessehne die wesentliche Bedeutung für den Riss zukommt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12 = NVwZ-RR 2002, 761, zitiert nach juris Langtext, Rn.11; Beschl. v. 8.3.2004 - BVerwG 2 B 54.03 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 13, zitiert nach juris Langtext, Rn. 8).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Beweises (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1962 - BVerwG VI C 39.60 -, BVerwGE 14, 181 ; Urt. v. 11.6.1964 - BVerwG II C 188.61 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 3, S. 11 ; Urt. v. 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 = NJW 1982, 1893 f., zitiert nach juris Langtext, Rn. 18; Beschl. v. 11.3.1997 - BVerwG 2 B 127.96 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5).
  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Sind keine Tatsachen erwiesen, welche die Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Geschehens dartun, so bedarf es für den Ursachenzusammenhang keines weiteren Beweises (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.5.1962 - BVerwG VI C 39.60 -, BVerwGE 14, 181 ; Urt. v. 11.6.1964 - BVerwG II C 188.61 -, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 3, S. 11 ; Urt. v. 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 = NJW 1982, 1893 f., zitiert nach juris Langtext, Rn. 18; Beschl. v. 11.3.1997 - BVerwG 2 B 127.96 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1991 - 4 S 2438/90

    Anerkennung eines Sportunfalls als Dienstunfall bei bestehender Vorschädigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Die Berufung ist nicht wegen einer Abweichung des erstinstanzlichen Urteils von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 31. Januar 1991(- 4 S 2438/90 -, ZBR 1991, 276 ff.) zuzulassen.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2008 - 5 LA 23/07

    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.02.2009 - 5 LA 155/07
    Gelegenheitsursachen in diesem Sinne sind gegeben, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass es zur Auslösung eines akuten Erscheinens nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 6 = ZBR 1989, 57; Urt. v. 18.4.2002 - BVerwG 2 C 22.01 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 31.1.2008 - 5 LA 23/07 - Beschl. v. 30.4.2008 - 5 LA 200/07 -).
  • BVerwG, 11.06.1964 - II C 188.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.06.1964 - II C 52.62

    Rechtsmittel

  • OVG Niedersachsen, 02.04.2013 - 5 LA 50/12

    Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf einer

    Insofern kann sich die Beklagte auf den Beweis des ersten Anscheins für das Fehlen einer doppelten Sicherung berufen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 8.3.2007, a. a. O., juris Rn. 9; vgl. zur Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises im Beamtenrecht nur Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16

    Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts;

    Dabei sind unter "Ursache" in diesem Sinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne zu verstehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27.3.2015 - 5 LA 78/14 -, juris Rn. 37).
  • VG Göttingen, 02.12.2020 - 3 A 247/18

    Bandscheibenvorfall; Dienstunfall; Gelegenheitsursache; Torsionsskoliose;

    Dies ist in Fällen anzunehmen, in denen die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden des Beamten so leicht aktualisierbar war, dass es zur Auslösung akuter Erscheinungen nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlichen Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, a. a. O. Rn. 18 f.; Urteil vom 18.04.2002 - 2 C 22/01 -, Juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009 - 5 LA 155/07 -, Juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.02.2005 - 2 L 3542/00 -, Juris Rn. 39).

    Gelegenheitsursachen in diesem Sinne sind gegeben, wenn die krankhafte Veranlagung oder das anlagebedingte Leiden so leicht ansprechbar waren, dass zur Auslösung eines akuten Erscheinens nicht besonderer, in ihrer Eigenart unersetzlicher Einwirkungen bedurfte, sondern auch ein anderes alltäglich vorkommendes Ereignis denselben Erfolg herbeigeführt hätte (BVerwG, Urteil vom 18.04.2002, a. a. O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009, a. a. O. Rn. 8).

    Da die Klägerin als Beamtin den vollen Beweis für das Vorliegen eines Dienstunfalls zu erbringen hat, was bedeutet, dass sie den Beweis für das Vorliegen eines Dienstunfalls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit führen muss (BVerwG, Urteil vom 18.04.2002, a. a. O. Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009, a. a. O. Rn. 14), schließt die nicht entfernt liegende Möglichkeit einer Vorschädigung die Annahme einer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehenden Kausalität zwischen Unfallereignis, dem Dienst und dem eingetretenen Körperschaden aus.

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 2136/16

    Anerkennung einer beim Dienstsport erlittenen Achillessehnenruptur als

    (BVerwG, Beschluss 08.10.1980 - 6 B 52.80 - Juris Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 13.01.1981 - 3 B 80 A.1360 - Juris Leitsatz; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009 - 5 LA 155/07 - Juris Rn. 4; VG München, Urteil vom 02.10.2014 - M 12 K 14/2774 - Juris Rn. 28).

    Bei einer wie vorliegend - zumindest nicht hinreichend auszuschließenden - Degeneration der Achillessehne spricht die Rechtsprechung einer Vorschädigung dann die Qualität der wesentlich wirkenden Ursache zu, wenn nicht ganz besondere Umstände eines atypischen Falls vorliegen (BayVGH, Beschluss vom 21.07.2003 - 3 B 98/2519 - Juris Rn. 31; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009 - 5 LA 155/07 - Juris Rn. 14; BVerwG, Beschluss vom 23.10.2013 - 2 B 34.12 - Juris Rn. 8).

    Diese von der Rechtsprechung vertretene Auffassung wird mit der Häufigkeit einer altersbedingten Vorschädigung begründet, aufgrund derer es sich nicht nur um eine entfernt liegende Möglichkeit handelt, dass auch der Kläger doch eine Vorschädigung aufweist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.02.2009 - 5 LA 155/07 - Juris Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2013 - 1 L 25/13

    Anerkennung eines Dienstunfalls - zur Frage der Verletzung einer Aufklärungs-

    Die angeblich fehlende Gefährdungsbeurteilung würde auch zu keiner Beweiserleichterung für den Kläger, bei dem grundsätzlich die materielle Beweislast für das Vorliegen eines Dienstunfalles liegt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 LA 155/07 -, juris, m. w. N.) , führen.
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2017 - 5 LA 152/17

    Vorliegen eines "plötzlichen Ereignis" im Sinne des Dienstunfallrechts bei

    Dabei sind unter "Ursache" in diesem Sinne nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne zu verstehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 27.3.2015 - 5 LA 78/14 -, juris Rn. 37; Urteil vom 24.10.2017 - 5 LB 124/16 -, juris Rn. 94 [Entscheidung noch nicht rechtskräftig]).
  • VG Bremen, 10.11.2023 - 7 K 1183/22

    Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung als Dienstunfall, Urteil vom 10.11.2023 -

    Wenn sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen nicht klären lassen, trägt die Beamtin oder der Beamte die materielle Beweislast (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 LA 155/07, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2015 - 5 LA 78/14

    Konkludenter Verzicht; Sachaufklärung

    Denn wie das Verwaltungsgericht zutreffend hervorgehoben hat (UA, S. 6f.), sind nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, welcher der Senat folgt, als Ursache im Rechtssinne auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Dienstunfallversorgung nur solche für den eingetretenen Schaden ursächlichen Bedingungen im naturwissenschaftlich-philosophischen (natürlich-logischen) Sinne anzuerkennen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg nach natürlicher Betrachtungsweise an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - BVerwG 2 C 17.81 -, juris Rn. 16; Urteil vom 30.6.1988 - BVerwG 2 C 77.86 -, juris Rn. 17; Urteil vom 15.9.1994 - BVerwG 2 C 24.92 -, juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 20.2.2009 - 5 LA 155/07 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 8.11.2014 - 5 LA 70/13 -).
  • VG München, 02.10.2014 - M 12 K 14.2774

    Dienstunfall; Gelegenheitsursache; äußere Einwirkung; physiologische Bewegung;

    Im Falle der Möglichkeit einer degenerativen Vorschädigung ist der Beweis regelmäßig nicht geführt (OVG Lüneburg v. 20.2.2009, 5 LA 155/07 ).
  • VG Ansbach, 12.03.2014 - AN 11 K 13.01618

    (unbegründete) Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls; SLAP-Läsion;

    Dabei ist noch zu beachten, dass die (materielle) Beweislast für das Vorliegen eines Dienstunfalls und damit auch der Kausalität beim Beamten liegt (allgemeine Meinung, vgl. Plog/Wiedow a.a.O., Rn. 225; Wilhelm in GKÖD a.a.O. § 31, Rn. 70; OVG Lüneburg, B.v. 20.2.2009, 5 LA 155/07, juris Rn. 4, 14).
  • VG München, 11.06.2015 - M 12 K 15.995

    Lehrerin; Bandscheibenvorfall; degenerative Vorschäden; regelgerechte Bewegung;

  • VG Düsseldorf, 09.01.2012 - 23 K 3788/09

    Dienstunfall Rücknahme der Anerkennung Achillessehnenriss Dienstsport

  • VG Bremen, 12.07.2022 - 7 K 1451/20

    Anerkennung eines Dienstunfalls, Urteil vom 12.07.2022 - Achillessehne;

  • VG München, 30.07.2015 - M 12 K 14.1233

    Unfallfremde Vorschäden, Achillessehne, Nekrotische Veränderung,

  • VG München, 25.07.2013 - M 12 K 13.716

    Dienstunfall; Bizepssehnenruptur; physiologische Bewegung

  • VG Augsburg, 04.04.2011 - Au 2 K 09.1081

    Dienstunfallrecht; Achillessehnenabriss; Gelegenheitsursache

  • VG Ansbach, 07.07.2009 - AN 1 K 08.02042

    Dienstunfall; Achillessehnenruptur; Gelegenheitsursache; amtsärztliche

  • VG Ansbach, 18.09.2013 - AN 11 K 12.02182

    Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens bei rügeloser Einlassung

  • VG Ansbach, 02.10.2013 - AN 11 K 12.02087

    Dienstunfall; Innenmeniskusläsion nach Sturz beim Austragen der Post;

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